A. Die Information der Aktionäre und die Abstimmung des
Verschmelzungsplans durch die Hauptversammlung.
B. Die Berücksichtigung des deutschen Spruchverfahrens durch das Recht der
UE (Art. 10 Abs. 3 der Richtlinie).
C. Das vom deutschen Recht vorgesehene Austrittsrecht.