Sektion 2 – Der Schutz der Minderheitsaktionäre.
§ 1 – Das Pflichtangebot.
§ 2 – Die fakultativen Regelungen über die Abwehrmaßnahmen.
A.Das Verhinderungsverbot.
B.Die Durchbrechungsregel.
C. Die fakultative Natur der Art. 9 und 11 der Richtlinie 2004/35/EG und die
Reziprozitätsregel.
§ 3 – Der Ausschluss von Minderheitsaktionären und das Andienungsrecht.