Die Richtlinie 2004/25/EG vom 21.04.2004 betreffend Übernahmeangebote, die wie die
Richtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzungen eine „Rahmenrichtlinie“ ist, enthält
unterschiedliche Bestimmungen, die dem Schutz der Aktionäre im Rahmen eines
Übernahmeangebots dienen. Zunächst tragen der Grundsatz der Gleichbehandlung aller
Aktionäre und das Informationsrecht der Aktionäre dazu bei (§ 1). Dieser Schutz wird auch
durch das Pflichtangebot, das Verhinderungsverbot, die Durchbrechungsregel und das
Andienungsrecht der Aktionäre gewährleistet. Jedoch besteht unter bestimmten
Voraussetzungen eine Möglichkeit des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre (§ 2).