Sektion 1 – Die Rechte und Pflichten der Aktionäre im Rahmen der Gründung der
Gesellschaft.
§ 1- Die Pflichten der Aktionäre bei der Gründung der Gesellschaft.
A. Die Pflicht der Gründungsaktionäre zur Leistung der Einlagen.
B. Die Zeichnung und der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft.
§ 2 – Die finanzielle Unterstützung der Aktionäre durch die Gesellschaft beim
Erwerb der Aktien.
Sektion 2 – Der Schutz des potentiellen künftigen Aktionärs durch eine umfassende
Information : Der Prospekt (Richtlinie 2003/71/EG).
§ 1 – Die Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts.
§ 2 – Der Inhalt des Prospekts
§ 3 – Die Billigung und die Verbreitung des Prospekts.