Gagne de la cryptomonnaie GRATUITE en 5 clics et aide institut numérique à propager la connaissance universitaire >> CLIQUEZ ICI <<

Sektion 2 – Das Informationsrecht der Aktionäre.

Non classé

Das Informationsrecht stellt ein wesentliches Recht der Aktionäre dar, denn diese
können nur sinngemäß am Leben der Gesellschaft teilnehmen, wenn sie vorab durch eine
Reihe von Informationen über die Lage der Gesellschaft informiert wurden. Diese
Information kann regelmäßiger (§1) oder laufender Art (§ 2) sein. Sie kann auch zum Ziel
haben, die Hauptversammlung der Aktionäre vorzubereiten (§ 3). In diesem Zusammenhang
spielen zwei Richtlinien eine besondere Rolle: Die Transparenzrichtlinie und die
Aktionärsrechtrichtlinie.

Retour au menu : L’actionnaire en droit de l’Union européenne – Der Aktionär im Recht der Europäischen Union