Das Informationsrecht stellt ein wesentliches Recht der Aktionäre dar, denn diese
können nur sinngemäß am Leben der Gesellschaft teilnehmen, wenn sie vorab durch eine
Reihe von Informationen über die Lage der Gesellschaft informiert wurden. Diese
Information kann regelmäßiger (§1) oder laufender Art (§ 2) sein. Sie kann auch zum Ziel
haben, die Hauptversammlung der Aktionäre vorzubereiten (§ 3). In diesem Zusammenhang
spielen zwei Richtlinien eine besondere Rolle: Die Transparenzrichtlinie und die
Aktionärsrechtrichtlinie.