§ 1 – Allgemeines über die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von
Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten.
§ 2 – Der Schutz der Aktionäre.
A. Die Information der Aktionäre und die Abstimmung des
Verschmelzungsplans durch die Hauptversammlung.
B. Die Berücksichtigung des deutschen Spruchverfahrens durch das Recht der
UE (Art. 10 Abs. 3 der Richtlinie).
C. Das vom deutschen Recht vorgesehene Austrittsrecht.