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Sektion 3 – Die Hauptversammlung der Aktionäre.

Die Hauptversammlung der Aktionäre ist das Organ, in dem die verschiedenen
Aktionärsinteressen zur verbandsrechtlichen Willensbildung zusammengeführt werden(312). Sie
trifft alle wichtigen Entscheidungen für die Gesellschaft. In unterschiedlichen Richtlinien
gewährt das Recht der Europäischen Union der Hauptversammlung der Aktionäre eine
wesentliche Rolle (§ 1). Die Rolle der Hauptversammlung kann nur effektiv werden, wenn die
Aktionäre tatsächlich in der Lage sind, ihr Teilnahmerecht auszuüben. Dies zu begünstigen ist
Gegenstand der Richtlinie 2007/36/EG (§ 2).

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